Satzung

Auszug aus der Satzung

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen „ Ärzte für ambulante Prävention und Rehabilitation“. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
Der Verein ist eine Vereinigung von Ärztinnen und Ärzten, im Folgenden als Mitglieder bezeichnet, die sich zum Ziel gesetzt haben, die Situation der Menschen mit Stoffwechselerkrankungen und anderen chronischen Erkrankungen durch Förderung von Prävention, Rehabilitation und integrierter Versorgung zu verbessern, als auch die Fortbildung und das Qualitätsmanagement der Ärztinnen und Ärzte zu fördern.

Der Verein hat seinen Sitz in Göttingen.

Das Geschäftsjahr des Vereins ins das Kalenderjahr.


§ 2 Zweck des Vereins

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „ steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung.

Der Verein fördert die Prävention, Behandlungen und Rehabilitation chronischer Kranker insbesondere auf dem Gebiet der Herz-Kreislauf-Erkrankungen, des Diabetes mellitus und seiner Begleit- und Folgeerkrankungen samt der psychosomatischen Folgen bzw. Ursachen. Dazu gehört u.a. auch die Schulung von Patienten mit Hochdruck, Asthma, dauerhafter Antikoagulantien-Thearpie u.a.

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